Sie möchten eine innovative Idee mit uns teilen?

Vielen Dank, dass Sie bei Innovationen an Tetra Pak denken. Obwohl wir mehr als 1.300 Entwicklungsingenieure mit umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie beschäftigen, freuen wir uns immer, wenn Ideen und Technologien an uns herangetragen werden.

Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, erhalten wir jeden Monat zahlreiche Vorschläge. Wir suchen nach Partnern, die ihre Ideen bereits patentiert haben und im Idealfall über ein Start-up-Team mit Ideen verfügen, die über die Entwicklungen der erfahrenen Innovatoren von Tetra Pak hinausgehen. 

Die Patentierung ist wichtig, damit Ihre Idee auch tatsächlich neu ist und nicht bereits von unserem Expertenteam oder anderen in der Branche entwickelt wurde. Außerdem ist uns der Schutz Ihres geistigen Eigentums wichtig. Daher akzeptieren wir nur patentierte und nicht-vertrauliche Vorschläge.

Um Ihnen einen Einblick in unseren Prozess zu geben und Ihre Ideen effizient prüfen zu können, haben wir die folgende Richtlinie zum Einreichen von Ideen entwickelt. Durch das Einreichen von Materialien bestätigen Sie, dass Sie den Geschäftsbedingungen der folgenden Tetra Pak-Richtlinie zur Initiativeinreichung von Vorschlägen zustimmen. Diese Bestätigung ist erforderlich, damit wir Ihre Idee annehmen und prüfen können.

Tetra Pak akzeptiert nur nicht vertrauliche Vorschläge. Zum Schutz der Rechte Ihres geistigen Eigentums empfehlen wir Ihnen, Vorschläge vor dem Einreichen zum Patent anzumelden. Auskunft darüber, ob eine Patentanmeldung empfehlenswert ist und welchen Verkehrswert Ihrer Erfindung hat, kann Ihnen ein fachkundiger Patentanwalt geben.

Durch das Einreichen von Materialien bestätigen Sie, dass Sie den Geschäftsbedingungen der folgenden Tetra Pak-Richtlinie zur Initiativeinreichung von Vorschlägen zustimmen. Diese Bestätigung ist erforderlich, damit wir Ihre Idee annehmen und prüfen können.

Tetra Pak-Richtlinie zu Initiativeinreichungen von Vorschlägen

Tetra Pak International SA (nachfolgend zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen als „Tetra Pak“ bezeichnet) akzeptiert nur vertrauliche, bereits durch eine Patentanmeldung geschützte Vorschläge. Damit sollen mögliche Missverständnisse hinsichtlich der Erfinderschaft und der Patentierbarkeit vermieden werden.

Durch das Einreichen von Material („Vorschlag“) akzeptieren Sie als Einreicher („Sie“) die folgenden Bedingungen:

1.     Initiativ: Sie bestätigen, dass Sie selbst sich zur Einreichung des Vorschlags entschlossen haben und dass Tetra Pak Sie nicht zur Einreichung des Vorschlags aufgefordert hat. Tetra Pak ist somit nicht verpflichtet, den Vorschlag zu prüfen oder Ihnen Rückmeldung zu geben.

2.     Identifizierte Rechte des geistigen Eigentums: Sie bestätigen, dass Sie im Rahmen des Vorschlags alle Ihre eingetragenen Rechte des geistigen Eigentums („Identifizierte Rechte des geistigen Eigentums“) angegeben haben und dass das Angebot keine proprietären Informationen oder Geschäftsgeheimnisse enthält.

3.     Nichtvertraulichkeit des Angebots: Tetra Pak möchte keine vertraulichen Vorschläge erhalten. Durch das Einreichen Ihres Vorschlags stimmen Sie daher zu, dass Tetra Pak nicht verpflichtet ist, die von Ihnen eingereichten Materialien vertraulich zu behandeln.

4.     Keine Partnerschaft oder Exklusivität: Durch Ihr Einreichen eines Vorschlags entsteht keine Partnerschaft oder treuhänderische, exklusive oder sonstige besondere Beziehung zwischen Ihnen und Tetra Pak. Es steht Ihnen frei, den Vorschlag nach eigenem Ermessen Dritten anzubieten.

5.     Garantien des Einreichers: Sie garantieren, dass Sie zum Einreichen des Vorschlags berechtigt sind und dadurch keinerlei Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.

6.     Keine Lizenz, Geltendmachung oder Entschädigung: Tetra Pak bestätigt, dass Sie Tetra Pak durch die Einreichung keine Lizenz bezüglich identifizierter Rechte des geistigen Eigentums erteilen. Jegliche potenziellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Tetra Pak bezüglich der identifizierten Rechte des geistigen Eigentums sowie einer diesbezüglichen Entschädigung würden später in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Sie stimmen zu, dass Sie neben den identifizierten Rechten des geistigen Eigentums keine weiteren Rechte des geistigen Eigentums hinsichtlich der Nutzung des Vorschlags oder einer darin enthaltenen Idee gegenüber Tetra Pak geltend machen.

7.     Bestätigungen des Einreichers: Sie erkennen an und stimmen zu, dass Tetra Pak (a) den Vorschlag möglicherweise bereits kennt oder ähnliche Ideen entwickelt hat, (b) sich das Recht vorbehält, die Gültigkeit, Verletzung oder Durchsetzbarkeit von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Ihrer identifizierten Rechte des geistigen Eigentums anzufechten, (c) mit Ausnahme der identifizierten Rechte des geistigen Eigentums uneingeschränkt berechtigt ist, den Vorschlag ohne eine Entschädigung zu verwenden und offenzulegen, und (d) selbst Ideen und Erfindungen entwickeln oder von Dritten beziehen kann, die den von Ihnen eingereichten Materialien ähneln oder mit diesen identisch sein können.

8.     Zukünftige Einreichungen: Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Richtlinie für Einreichungen auch für Ihre zukünftigen damit verbundenen Einreichungen gelten, unabhängig davon, ob diese über das vorliegende Formular oder einen anderen Kanal erfolgen.

Einreichungsformular

Wenn Sie den Bedingungen der oben genannten Richtlinie zur Initiativeinreichung von Vorschlägen zustimmen, senden Sie uns bitte Ihre patentierte Idee, indem Sie das untenstehende Kontaktformular ausfüllen, Ihre Zustimmung bestätigen und auf die Sendeschaltfläche klicken.

Initiativeinreichung von Vorschlägen

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus, um uns Ihre patentierte Idee oder Innovation gemäß der obigen Richtlinie für Einreichungen zuzusenden.

Initiativeinreichung von Vorschlägen

Bitte füllen Sie das Formular aus, um uns Ihre patentierte Idee oder Innovation gemäß unserer Richtlinie für Einreichungen zuzusenden.